Jugendtreff (Mitteilung der Gemeinde vom 13.4.10)

Mit Bedauern musste der Gemeinderat vergangenen Monat vom neuesten • 2. Urteil des Bundesgerichts > betreffend Jugendtreff Kenntnis nehmen. Darin hat das Bundesgericht dem Kantonalen Verwaltungsgericht Verfahrensmängel vorgeworfen und darum dessen Urteil vom 18. Februar 2009 aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. Dies verbunden mit der Anweisung, ein Obergutachten betreffend Lärmimmissionen erstellen zu lassen und zu beurteilen.

Der Gemeinderat bedauert die somit entstehenden neuerlichen Verzögerungen sehr. Gleichzeitig legt er aber Wert auf die Feststellung, dass das Urteil des Bundesgerichtes gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes gerichtet ist und nicht gegen den Gemeinderat oder den Jugendtreff an sich.

Auch aus diesem Grund sieht der Gemeinderat keine Veranlassung, nicht an dem von den Stimm­berechtigten mehrmals bestätigten Auftrag für die Schaffung eines Jugendtreffs festzuhalten. Bereits hat der Gemeinderat mit der SBB als Vermieterin des Raumes neu verhandelt. In dankenswerter Weise steht auch die SBB unverändert hinter dem Projekt „Jugendtreff“. So konnte bereits ein neuer Übergangsmietvertrag mit reduzierter Miete ausgehandelt werden, welcher bis zu einer allfälligen Realisierung des Jugendtreffs gültig ist. Der Mietvertrag erlaubt auch den vorzeitigen Ausstieg für den Fall, dass der Jugendtreff nicht realisiert werden könnte.

Joerg Singer, dipl. Architekt ETH/SIA

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Tagblatt Online, 13. März 2012 02:18:09

Aktiv für Céline, Samira und Iris

Sie sind die Jugend: Céline Loosli, Iris Niedermann, Samira Gonzalo, Besmira Mjaki und Jan Helfenberger aus Ermatingen. (Bild: Gjon David)


Fünf Jahre war Pause: Jetzt nimmt der Verein für Jugend und Freizeit wieder Projekte in Angriff. Der Vorstand möchte dem Verein neues Leben einhauchen. Die Rechtsstreitereien um den Jugendtreff am SBB-Güterschuppen dauern noch an.

GJON DAVID

ERMATINGEN. Die Jugendarbeit in Ermatingen soll nicht ruhen. Dieser Meinung ist Beat Kneubühler. Er vertritt den Verein für Jugend und Freizeit sowie die Sekundarschulbehörde. Künftig sollen Projekte, wie ein Sommernachtsball in der Badi oder ein Kinoabend, für die Jugend auf die Beine gestellt werden.

Schüler organisieren mit

«Ich konnte auch schon einige Jugendliche motivieren, aktiv bei der Vorbereitung und Planung mitzumachen», sagt Kneubühler. Auch eine alkoholfreie Bar ist für den Sommerball angedacht. Jugendliche, die die Drinks zubereiten werden, sollen dies im Vorfeld in einem Kurs erlernen. Weiter organisiere man im November einen Kinoabend «und die Jugendlichen werden dann ebenfalls mit anpacken». Das seien vorerst die Planungen für das Jahr 2012. Was später komme, sei noch offen. Mit den Jugendlichen wolle man noch absprechen, was sie für Interessen hätten und welche Projekte sie anstrebten.

Céline Loosli, Iris Niedermann, Besmira Mjaki, Samira Gonzalo und Jan Helfenberger gehören zu den Schülern, die sich aktiv an der Jugendarbeit beteiligen wollen.

«Ich bin begeistert von der Idee, einen Sommernachtsball mitzu- organisieren», sagt Céline Loosli. Sie hätten die Möglichkeit eigenständig zu organisieren und Ideen einzubringen. Besmira Mjaki motiviert der Gedanke, an den Projekten grundsätzlich beteiligt zu sein. Sie habe auch schon Erfahrungen im Organisieren.

Noch immer kein Jugendtreff

«Ich hoffe, wir bekommen schon bald mal einen Jugendtreff, wir warten noch immer darauf», sagt Iris Niedermann, und Céline Loosli stimmt ihrer Aussage zu. Jan Helfenberger ist der Meinung seiner Mitschülerinnen und verlangt ebenfalls einen Jugendtreff. Trotzdem ist er zufrieden, dass endlich mal was auf die Beine gestellt werde: «Man hat schon lange davon geredet, dass etwas gemacht wird für uns Jugendliche, nur nie kam was wirklich Konkretes.» Samira Gonzalo ist der Meinung, die Schüler müssten mehr motiviert werden, «sonst werden wir nur passiver und unternehmen nichts mehr von selber». In den letzten Jahren sei nicht viel für die Jugendlichen getan worden.

Die letzte Jahresversammlung vom Verein Jugend und Freizeit liegt fünf Jahre zurück. Dies hat seinen Grund: Die Ermatinger Bürger stimmten mit grosser Mehrheit im Mai 2004 für den Bau eines Jugendtreffs im Güterschuppen beim Bahnhof. Anfang September wurde das Baugesuch veröffentlicht. Der Ermatinger Adrian Singer legte danach mehrere Male Beschwerde ein. Seine Beschwerden richteten sich hauptsächlich gegen den Lärm, der entstehen könnte. Singer besitzt in der Nähe des Standortes mehrere Liegenschaften. Seither beschäftigten sich die Gerichte mit der Geschichte.

Obergutachten erstellen

Zuletzt entschied das Bundesgericht: Das Verwaltungsgericht müsse betreffend Schallschutz noch ein Obergutachten einholen und dann erneut entscheiden. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) erstellte in der Folge ein Obergutachten.

Dieses Gutachten liegt heute Adrian Singer und dem Gemeinderat vor. «Jetzt können wir und der Beschwerdeführer Fragen zu dem Obergutachten stellen», sagt der Ermatinger Gemeindeammann Martin Stuber. Die Empa habe diese Fragen dann noch zu beantworten. Erst nach diesem Prozess könne das Verwaltungsgericht entscheiden. Wesentlich sei – dass endlich ein Entscheid für den Jugendtreff erfolge. «Denn ein Jugendtreff, egal wo es steht, muss überall genau die gleichen Voraussetzungen erfüllen». Sollte sich also das Verwaltungsgericht gegen den Standort entscheiden, müssen sich die Bürger von Ermatingen genau bewusst werden, «dass das Projekt Jugendtreff in Ermatingen gestorben ist». Man könne sich nachher nicht einfach für ein anderes Quartier entscheiden, «dort würden ja die genau gleichen Voraussetzungen gelten», sagt Stuber.

Diese Überlegung gehe noch weiter: Entscheide das Verwaltungsgericht, der Standort sei grundsätzlich nicht möglich, «dann warte ich nur darauf, bis irgendwelche Nachbarn neben den Gastwirtschaften, die zonenmässig gleich gelagert sind, kommen und sagen, der Betrieb dieser Gastwirtschaft ist nicht zonenkonform», sagt Stuber. Er hoffe auf einen positiven Entscheid vom Verwaltungsgericht.

 

(nach 2x ja sagt das Verwaltungsgericht beim 3.mal nein ...)


Aus dem Gemeinderat / 1. November 2012

Jugendtreff – (3.) Entscheid Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau


Anfangs Oktober ist der Gemeinde Ermatingen das Verwaltungsgerichtsurteil in Sachen Baubewilligung für einen Jugendtreff im ehemaligen Güterschuppen der Bahnstation eröffnet worden. Danach wurde entschieden, dass der Entscheid des Departements für Bau und Umwelt (Baubewilligung) vom 17. Juni 2005 aufgehoben wird. Der Jugendtreff kann in der vorgesehenen Art im Güterschuppen nicht realisiert werden.


Als Begründung wird angeführt, dass das  Obergutachtens zu einer vom Verwaltungsgericht in Auftrag gegebenen Lärmprognose zum Ergebnis führt, dass mit der beabsichtigten Leichtbauweise (Holzbau Konstruktion) bei Musikbetrieb (Disco) mit einem massgeblichem Lärmpegel Lw kurz = 100 dB(A) im Jugendtreff die Grenzwerte in der Nacht zwischen 22 und 07 Uhr an keinem der gemessenen Immissionsstandorte eingehalten werden könnten.


Das Verwaltungsgericht hielt aber auch deutlich fest, dass die Frage der Standortkonformität für einen Jugendtreff im Güterschuppen schon in einem früheren Entscheid abschliessend positiv beurteilt worden war. Es ist also nicht der falsche Standort, der letztlich zum Scheitern des Projektes geführt hat, sondern die „Leichtbauweise“, die nach Ansicht des Obergutachters (entgegen der Ausführungen des 1. Gutachters) auch mit zusätzlichen baulichen Massnahmen nicht zu einem den Lärmschutzvorschriften genügenden Ergebnis führen könne. Die erforderliche Schalldämmung (bei einem Musikbetrieb / Disco nach 22 Uhr) könne nur mit einem Massivbau bei geschlossenen Türen und Fenstern erreicht werden. Diese Bauweise macht aber im gemieteten Güterschuppen der SBB (Holzbau) keinen Sinn.


Der Gemeinderat und der Verein „Jugend und Freizeit“ bedauern das Urteil sehr, verzichten aber darauf, dieses beim Bundesgericht anzufechten, da nur eine allf. Verletzung von Bundesrecht gerügt werden könnte. (Der vom Verwaltungsgericht festgestellte Sachverhalt betreffend Schallschutz aufgrund der Ausführungen des Oberexperten ist für das Bundesgericht verbindlich und daher nicht anfechtbar). Es macht daher keinen Sinn, noch mehr Geld in ein Projekt zu investieren, dessen Realisierung ungewiss ist und nur mit massiven und unverhältnismässigen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt möglich wäre. 


Es wird nun mit allen an diesem Projekt beteiligten Partnern nach Lösungen gesucht, ob, wie und wo das mehrmals von der Gemeindeversammlung gutgeheissene Vorhaben eines geleiteten Jugendtreffs, auf das die Jugendlichen nun schon seit ziemlich genau 9  Jahren vergeblich warten, innert vernünftiger Frist realisiert werden kann.

Jugendtreff Ermatingen / Güterschuppen SBB

Einbau Jugendtreff im ehem. SBB Güterschuppen in Ermatingen

Wettbewerb / Studienauftrag 2003

Baubewilligung vom DBU 2005

Auftraggeber: Gemeinde Ermatingen

Bauarbeiten: ? / 2x Einsprache bis Bundesgericht