Jugendtreff Ermatingen " treff-er" (Ergänzt am30.3.12)


für Jugendliche ab der 6. Klasse

mit Wohnsitz in den politischen Gemeinden Ermatingen und Salenstein

Vorgesehene Öffnungszeiten:

• Mittwoch 1400 - 1700 und 1800 - 2200 Uhr

• Freitag 1800 - 2200 Uhr

• Samstag 1800 - 2300 Uhr

• an Werktagen soll die Nutzung z.B. für Mittagstisch und Lernhilfen möglich sein

während den Öffnungszeiten wird eine Aufsichtsperson dafür sorgen, dass sich die Jugendlichen anständig verhalten und auch die zusätzlichen Auflagen des Einsprechers strikt eingehalten werden > Betriebskonzept mit Auflagen.


Link zum 1. Bundesgerichtsurteil 2007

Link zum 2.Bundesgerichtsurteil 2010



Studienauftrag Oktober 2003 / 1. Rang


Am 17.2.2004 findet die Gründungsversammlung für den Verein "Jugend und Freizeit" statt. Zweck und Ziel: Förderung einer politisch und konfessionell neutralen, aktiven Jugendarbeit in einem neu zu schaffenden Jugendtreff - Lokal unter kompetenter Leitung. Im Vorstand vertreten sind Vertreter von Schule, Gemeinde und Kirchgemeinde.

Primäre Ziele: Einrichten eines Jugendtreffs im Güterschuppen der SBB, Sicherstellung der langfristigen Finanzierung.


An der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2004

beantragt der Gemeinderat ein Kreditbegehren von Fr. 300'000.- für den Bau des Jugendtreffs im leeren Güterschuppen der SBB.


Dem Antrag hat die Gemeindeversammlung mit grosser Mehrheit zugestimmt. Auch die Kirch- und Schulgemeinden haben inzwischen entschieden, sich an den Betriebskosten zu beteiligen.


Baugesuch: Anfangs September 2004, für den Umbau des Güterschuppens auf dem Bahnareal in einen Jugendtreff (es gelten die Bau- und Emissionsregeln der Gewerbezone. Baugesetz Art. 14.2: Die Betriebe dürfen höchstens mässig störend sein. Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV) .


Eine Baueinsprache und eine Mieterbeschwerde blockieren die Weiterbearbeitung.


17.Juni 2005: Baubewilligung des Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, mit

Auflagen zu Gunsten des Einsprechers, ausschliesslich betreffend Betriebszeiten und der Zufahrt. Die Einsprache wird deshalb abgewiesen. / Rekursfrist 20 Tage...


Die Mieterbeschwerde ist vom Tisch.

Ein Rekurs gegen die Baubewilligung (trotz Auflagen, welche dem Einsprecher weit entgegenkommen), verzögert den Einbau des Jugendtreff (mit Mittagstisch) um Monate.


Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs abgewiesen, die Rechtsmittelfrist läuft bis 20.8.06


Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau wurde Ende August 2006 beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht.


11.12.06: Eine lange anonym agierende Interessengruppe versucht einen neuen Verein mit Namen "Chance für alle" zu gründen, mit dem angeblich "ausschliesslichen Ziel", den Jugendtreff Ermatingen "schnellstmöglich" umzusetzen. Dieses Ziel verfolgt allerdings bereits seit 2004 auch der Verein "Jugend und Freizeit" mit aktuell 59 Mitgliedern, Behördenvertretern und dem Präsidenten Andreas Sieber (siehe oben)...


Bei einem Rückzug der Beschwerde vor Bundesgericht, könnte umgehend mit den Bauarbeiten des Güterschuppen Jugendtreffs begonnen werden...


12. Januar 2007: der Gemeinderat informiert

über die Jugendarbeit - Anfrage des Vereins "Chance für alle":


"Mit Bezug auf das Inserat in den Ermatinger Geschäftsmitteilungen vom 1. Dezember 2006 fragte der Präsident des Vereins „Chance für alle“, Adrian Singer, den Gemeinderat Ermatingen am 8. Dezember 2006 an, ob Gründe dagegen sprechen, die Idee des Vereins aufzunehmen und den Jugendlichen den Kellerraum im Sekundarschulhaus sofort zur Verfügung zu stellen und mit dem nötigen Umbau sofort zu beginnen.


Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2006 die Anfrage eingehend behandelt und nimmt wie folgt Stellung:


Das Projekt zur Schaffung eines Jugendtreffs im Güterschuppen der SBB wurde von der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2004 genehmigt und der entsprechende Kredit gesprochen. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2005 wurde der Entscheid des Stimmvolkes nochmals eindeutig bekräftigt, in dem der Antrag von Adrian Singer um Rückweisung des Projekts Jugendtreff an den Gemeinderat zur erneuten Vorlage an die Gemeindeversammlung mit dem Auftrag der konkreten Prüfung der Variante „Zivilschutzanlage Werkhof“, mit grosser Mehrheit nicht als erheblich erklärt worden ist. Der Gemeinderat hat einen klaren Auftrag der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Eine Verlegung des Standortes wäre eine Projektänderung, die einen neuen Beschluss der Gemeindeversammlung verlangt. Zudem ist für eine Umgestaltung des Kellerraums im Sekundarschulhaus eine Baubewilligung (Nutzungsänderung) nötig. Bei diesem neuen Verfahren stünden wieder sämtliche Rechtsmittel offen.

Der Kellerraum im Sekundarschulhaus wird als ungeeignet beurteilt weil er kein Tageslicht besitzt, nicht beheizt ist und auch sonst über keinerlei Installationen verfügt. Der Kellerraum weist eine Fläche von 160 m2 auf. Die Fläche des Jugendtreffs im Güterschuppen beträgt 186 m2 und nicht wie im Inserat des Vereins „Chance für alle“ dargestellt 95 m2. Die Kosten für den Umbau im Kellerraum lassen sich ohne vorhergehende Abklärungen derzeit nicht beziffern."


31.5.2007 - Mit gesammelten 236 Unterschriften von 1719 Stimmberechtigten, verlangt der Präsident des Vereins "Chance für alle" eine 3. Volksabstimmung, um den Jugendtreff im Güterschuppen der SBB doch noch verhindern zu können. Seine Motivation: "Ich habe erstens mehrere Liegenschaften in der Nähe des Standortes und zweitens habe ich als Fachmann erkannt, dass das Projekt auch Nachteile finanzieller Natur hat"...


Zur Erinnerung: Die private Einsprache ist der einzige Grund, weshalb der Jugendtreff seit der Erteilung der Baubewilligung am 17.6.2005 noch nicht gebaut werden konnte.


9.8.07: Nach über 1 Jahr hat das Bundesgericht (bis auf einen), alle Kritikpunkte des Einsprechers am Bauvorhaben klar verworfen - aber leider nicht entschieden, ob der Jugendtreff gebaut werden darf oder nicht. Es hat den Fall ans Verwaltungsgericht Thurgau zur Neubeurteilung zurückgewiesen, mit der Begründung, das Verwaltungsgericht habe für die Beurteilung der Einsprache betreffend Lärm auf blosse Vermutungen abgestellt und keine Lärmprognose erstellen lassen... (Quelle: Bericht in der Thurgauer Zeitung vom 17.8.07, Bundesgericht weist Urteil zurück)

Es geht also "nur" noch darum, ob die Lärmbelastung durch den Jugendtreff in der Gewerbezone (Bahnhofareal) für den Einsprecher zumutbar ist oder nicht (siehe auch Lärmschutz im Baubeschrieb).


(Geplante Öffnungszeiten des Jugendtreffs unter Aufsicht eines Leiters: An maximal 3 Tagen pro Woche, ab ca 18 Uhr bis 22 Uhr / am Wochenende bis 23 Uhr. Ein vergleichbarer Jugendtreff wird seit Jahren im Güterschuppen Diessenhofen betrieben > Link.)


Sollte das Projekt vor Verwaltungs- oder Bundesgericht an den bundesrechtlichen Anforderungen betreffend Lärmschutz wider erwarten scheitern, würde es auch für den Präsidenten des Vereins "Chance für Alle" ( = Einsprecher), mit dem ausschliesslichen Ziel, einen Jugendtreff in Ermatingen schnellstmöglich zu realisieren..., sehr schwierig werden, die Bewilligung für den Bau oder Betrieb eines Jugendtreffs in der Gemeinde (egal wo) zu erhalten.


Link zum 1.Bundesgerichtsurteil ( ist lesenswert ! )


Vom fixen Baubudget (300'000.-) müssen nicht nur die Verfahrenskosten und die Teuerung (über 4 Jahre), sondern auch noch die (theoretische) Lärmprognose bezahlt werden, in der auch Annahmen über den zu erwartenden Lärm u.a. nach den Jugendtreff Veranstaltungen getroffen werden sollen... Schade, dieses Geld hätte in den, im Projekt vorgesehenen baulichen Lärmschutz investiert werden können, ohne an der Jugendtreff Einrichtung Abstriche machen zu müssen...

Bis auf die Lärmfrage sind sämtliche Einsprachepunkte vom Bundesgericht klar abgewiesen worden.


Der Beschwerdeführer hat mir gegenüber bereits angekündigt, er könne (und werde) jeden neuen Entscheid angreifen. !


Gemeindeversammlung vom 4.12.07, Traktandum Jugendtreff: geheime Abstimmung!

4 leere Stimmzettel

76 sind gegen den Treff im Güterschuppen

157 sind für den Treff im Güterschuppen ( = 66%)

Jetzt müssen "nur" noch einige Gerichtsentscheide abgewartet werden, weil es leider unwahrscheinlich ist, dass der Einsprecher den 3. Entscheid der Gemeindeversammlung akzeptiert und seine Einsprache zurückzieht...


5 1/2 Jahre nach dem Wettbewerb: Das Verwaltungsgericht hat erneut entschieden und das DBU angewiesen, die Baubewilligung zu erteilen. Die Rekursfrist endet am 4.5.09. Fortsetzung folgt...


Am 18. Februar 2009 (Versand: 19. März 2009) hat das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau die Beschwerde gegen den geplanten Jugendtreff abgewiesen unter Anweisung an das DBU, dass in der Baubewilligung gewisse Auflagen betr. Lärmschutz (z.B. automatischer Türschliesser bei der Eingangstüre) verfügt werden müssen.

Gegen diesen Entscheid hat der Jugendtreff Gegner am 4. Mai 2009 wieder Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.


Februar 2010: Das Bundesgericht hat zum 2. Mal entschieden: Das Verwaltungsgericht soll betreffend Schallschutz noch ein Obergutachten einholen und dann erneut entscheiden...


Februar 2012: Das Obergutachten der EMPA liegt seit dem 30.1.12 vor. Der Beschwerdeführer und die Gemeinde können innert Frist von 20 Tagen schriftlich Stellung beziehen.


Fazit (Architekt):


nach mehr als 6 Jahren Einsprache haben das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht übereinstimmend festgestellt, dass:


• der Jugendtreff auf dem SBB Areal nicht zonenfremd ist,

• für den Jugendtreff die Vorschriften der Gewerbezone gelten,

• für das Bauvorhaben keine Publikationspflicht im Amtsblatt bestand


Bevor das Verwaltungsgericht oder im Rekursfall nochmals das Bundesgericht in letzter Instanz definitiv betreffend der Einsprache entscheiden, ob die Baubewilligung des Kantons, welche 2x vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde, rechtens ist, verlangt das Bundesgericht vom Verwaltungsgericht nun noch folgende letzte Abklärungen:


• Drei Prognosen betreffend der Lärmbelastung der Liegenschaften des Einsprechers genügen nicht, es müssen noch 3 weitere Standorte      untersucht werden ...

(Physik: der Schall-druck nimmt bei zunehmender Entfernung mit 1/r ab. Der Schall-druckpegel nimmt bei Verdopplung des Abstands um 50% (-6dB) ab. Die Schall-intensität (Energie) nimmt bei zunehmender Entfernung mit 1/r2 ab)


  1. Kann die nötige Schalldämmung mit einer Leichtbaukonstruktion erreicht werden?

(Antwort: Ja ! - Siehe zB. ETH Meldung vom 16.12.1999 (!) "Leichtbau mit Holz und Schalldämmung schliessen sich nicht mehr aus" . Frage: Wieviel Schalldämmung solls/darfs denn sein? (= Kostenfrage / Frage der Verhältnismässigkeit > siehe Betriebskonzept)


• Wie kann vermieden werden, dass bei Discobetrieb die automatisch schliessende Türe (= Forderung des Einsprechers) nicht durch das Anlehnen eines Jugendlichen blockiert werden kann (= Befürchtung des Einsprechers oder BAFU?)...

(1. mit einer höflichen Bitte und falls nötig einer anständigen Zurechtweisung, 2. Nur der Notausgang führt direkt ins Freie, 3. Auch ein Massivbau wie vom Einsprecher gefordert braucht Türen...)


Konzept / Baubeschrieb (Stand Baueingabe, vor der Detailplanung, Ausschreibung und Arbeitsvergabe...)


Situation, Fotos, Pläne (Stand Baueingabe):










nutzbare Nettofläche total: 186m2 (Mehrzweckraum, WC, Büro, Vorplatz, Lager)










 

• Planungsgeschichte > unten

• Situation, Fotos, Pläne (Stand Baueingabe) > ganz unten

Joerg Singer, dipl. Architekt ETH/SIA

Architekturbüro/GmbH, Riedstrasse 10, 8272 Ermatingen, Thurgau

Fon: 0041 (0)71 660 06 90

Fax: 0041 (0)71 660 06 91

Mail: • joerg.singer@bluewin.ch >>

Homepage: • www.jsinger.ch >>

Jugendtreff Ermatingen / Güterschuppen SBB

Einbau Jugendtreff im ehem. SBB Güterschuppen in Ermatingen

Wettbewerb / Studienauftrag 2003

Baubewilligung vom DBU 2005

Auftraggeber: Gemeinde Ermatingen

Bauarbeiten: ? / 2x Einsprache bis Bundesgericht